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Unkrautvernichtung am Strassenrand

10. Januar 2016

Unkrautvernichtung am Strassenrand

Bei meiner allerersten Umweltausschuss-Sitzung wurde ganz kurz das Thema Unkrautvernichtung am Strassenrand durch Glyphosate (Round-Up) diskutiert. Nach kurzer Diskussion war der Weg klar: Falls die EU die Zulassung für Round-Up erneut verlängert, sollte das Spritzen mit Round-Up beibehalten werden.

Bei meiner nachfolgenden Recherche zum Thema bin ich auf das OÖ Bodenschutzgesetz gestossen. Darin steht in “$33 – Sonstige Vorschriften im Interesse des Bodenschutzes”

(1) Bei der Betreuung der Straßenbegleitflächen von Verkehrsflächen im Sinne des Oö. Straßengesetzes 1991 ist die Verwendung von Herbiziden verboten.

Demnach ist die Verwendung von Round-Up zur Unkrautbekämpfung am Strassenrand schon seit einiger Zeit verboten. Ich war schon etwas verwundert über den Umstand, dass wir in der Gemeinde Oberndorf den gesetzlichen Bestimmungen nicht automatisch entsprechen.
Die Gemeinde wurde informiert, mittlerweile haben die Bürgermeister der 4+ Gemeinden gemeinsam mit dem neuen Obmann des DLZ 4+ das Thema besprochen. Ich bin schon gespannt, wie die Lösung in Oberndorf aussehen wird.

Besonders interessant finde ich die Lösung in Ottensheim:
Glyphosat wird in Ottensheim tatsächlich seit einigen Jahren nicht mehr verwendet, da es im Verdacht steht für uns und unsere Umwelt nicht gerade das gesündeste Produkt zu sein. Unser Umgang mit dem Grün am Wegesrand sieht wie folgt aus:
Zweimal Wöchentlich reinigen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf im Auftrag der Gemeinde und in Kooperation mit der Caritas im Umfang von jeweils zwei Stunden die Strassen in Ottensheim. Über das Grün, das es darüber hinaus noch gibt freuen sich manche Mitbürger, manche ärgern sich, je nach persönlicher Einstellung zur Umwelt und dem Leben im generellen.

Für ein umweltbewussteres Oberndorf,
Oliver Imlinger

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